Nutzungsausfall­tabelle

für PKW und Motorräder
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf tägliche Entschädigung – zwischen 23 und 175 Euro.

Tagessatz je Fahrzeugklasse

23–175€

Entschädigungsgruppen PKW

11

Fahrzeugmodelle erfasst

40k+

Was ist Nutzungsausfall?

Ihr Fahrzeug steht – aber Ihre Ansprüche nicht

Nach einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, steht Ihr Auto in der Werkstatt oder muss ersetzt werden. Diese Zeit ohne Fahrzeug ist kein bloßes Ärgernis – sie ist ein ersatzpflichtiger Vermögensschaden nach deutschem Schadensersatzrecht.

Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Ihnen für jeden Ausfalltag einen festen Tagessatz zu zahlen. Die Grundlage dafür bildet die Eurotax-Schwacke-Tabelle (auch: Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle), in der jedes Fahrzeugmodell einer von elf Entschädigungsgruppen zugeordnet wird.

Wichtig: Sie können frei wählen zwischen Nutzungsausfallentschädigung (Geld) und der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Beides ist gleichwertig und muss von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Voraussetzungen auf einen Blick

Nutzungsausfalltabelle PKW

Tagessätze nach Eurotax-Schwacke – PKW

Die Tabelle enthält über 40.000 Fahrzeugmodelle in 11 Gruppen (A bis L). Ihr Kfz-Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug automatisch der richtigen Gruppe zu und dokumentiert dies im Gutachten.

Gruppe Tagessatz Beispielmodelle (Richtwert)
A 23 € Ford Ka, Renault Twingo, Smart fortwo, Fiat 500
B 29 € VW Polo, Opel Corsa, Nissan Micra, Seat Ibiza
C 35 € Ford Focus, Honda Civic, Mercedes A140, Skoda Fabia
D 38 € VW Passat, Volvo S40, Opel Astra, Toyota Corolla
E 43 € BMW 318i, Opel Vectra, Renault Scenic, Peugeot 407
F 50 € Audi A4, Mercedes C 180, Toyota Avensis, VW Tiguan
G 59 € Audi A6, Ford Galaxy, BMW 520i, Mercedes E 200
H 65 € Jaguar S-Type, Mercedes SLK, Volvo V70, BMW 5er
J 79 € BMW X5, Porsche Boxster, Jaguar XJ6, Audi Q7
K 119 € BMW M3, Mercedes CLK Coupé, Porsche 911 Carrera
L 175 € Jaguar XKR Coupé, Mercedes SL, Porsche 911 Turbo
Quelle: Eurotax-Schwacke-Tabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch). Aktuelle Eingruppierung Ihres Fahrzeugs über schwacke.de oder durch Ihren Sachverständigen.
Fahrzeugalter

Abstufung nach Fahrzeugalter

Je älter das Fahrzeug, desto geringer fällt die Entschädigung aus – die Rechtsprechung sieht eine Rückstufung vor, die Ihr Sachverständiger automatisch berücksichtigt.

Unter 5 Jahre

Volle Gruppe gemäß Schwacke-Tabelle – kein Abzug

5–10 Jahre

Rückstufung um eine Gruppe (z. B. F → E)

Über 10 Jahre

Rückstufung um zwei Gruppen oder nur Vorhaltekosten (Steuer, Stellplatz)

Beispielrechnung: Ihr 7 Jahre alter Audi A4 (Gruppe F, 50 €/Tag) steht 10 Tage in der Werkstatt. Durch die Altersabstufung gilt Gruppe E (43 €/Tag). Ihre Entschädigung: 10 × 43 € = 430 €.

Berechnungsbeispiel

So berechnet sich Ihr Nutzungsausfall

Fahrzeug: Audi A4 · 7 Jahre alt · 10 Tage Reparatur

  1. Eingruppierung in Schwacke-Tabelle → Gruppe F (50 €/Tag)
  2. Fahrzeug über 5 Jahre alt → Abstufung um 1 Gruppe → Gruppe E (43 €/Tag)
  3. Reparaturdauer laut Gutachten → 10 Ausfalltage
  4. Antrag bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung stellen
Ihre Nutzungs­ausfallentschädigung
430
10 Tage × 43 €/Tag (Gruppe E)

Nutzungsausfalltabelle Motorrad

Tagessätze nach Eurotax-Schwacke – Motorrad

Auch für Motorräder, die als Hauptfortbewegungsmittel genutzt werden, besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Eingruppierung erfolgt nach der Motorleistung in 9 Gruppen.

Gruppe Motorleistung Tagessatz
1bis 50 ccm10 €
2bis 80 ccm15 €
3bis 7 kW20 €
4bis 13 kW22 €
5bis 20 kW25 €
6bis 37 kW30 €
7bis 57 kW45 €
8bis 72 kW55 €
9ab 72 kW oder 1.000 ccm65 €
Quelle: Eurotax-Schwacke-Tabelle für Motorräder. Die genaue Eingruppierung prüft Ihr Sachverständiger im Gutachten.
Anspruchsdauer

Wie lange gilt der Anspruch?

Reparatur

Anspruch beginnt ab Unfall und läuft bis zur Fertigstellung der Reparatur. Typisch: 10–14 Tage. Bei Verzögerung durch die Werkstatt ist ein Reparaturablaufplan erforderlich.

Totalschaden

Bei wirtschaftlichem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer (meist 10–14 Tage, plus Überlegungsfrist von 1–3 Tagen). In manchen Fällen bis zu 20+ Tage möglich. Nachweis der Neubeschaffung innerhalb von 6 Monaten erforderlich.

Schaden­minderungspflicht

Sie sind verpflichtet, auf eine zügige Begutachtung und Reparatur hinzuwirken. Vermeidbare Verzögerungen gehen zu Ihren Lasten.

Antrag stellen

So beantragen Sie die Entschädigung

1
Sofort nach dem Unfall

Kfz-Sachverständigen beauftragen

Ein unabhängiger Gutachter ermittelt Schaden, Reparaturdauer und – automatisch – Ihre Nutzungsausfallgruppe. Die Gutachterkosten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.

2
Parallel zur Reparatur

Unterlagen zusammenstellen

Sie benötigen: Personalangaben, Fahrzeugdaten, Unfalldatum, Erklärung zum Nutzungswillen und Reparaturnachweis der Werkstatt.

3
Nach Reparaturende

Antrag bei der Haftpflichtversicherung

Das Anschreiben richtet sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ein formloses Schreiben genügt. Bei Problemen empfiehlt sich ein Anwalt.

4
Hinweis

Geld ist nicht zweckgebunden

Die ausgezahlte Nutzungsausfallentschädigung müssen Sie nicht für die Reparatur verwenden – Sie können frei darüber verfügen.

Häufige Fragen

Nutzungsausfall – was Geschädigte wissen müssen

Was ist Nutzungsausfall?

Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, kann bei der gegnerischen Versicherung die sogenannte Nutzungsausfallpauschale beantragen. Das gilt, solange das eigene Fahrzeug nicht benutzt werden kann, weil es nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist und repariert werden muss. Ebenso bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Bei einer Teilschuld am Unfall besteht ein anteiliger Anspruch.

Ihr Kfz-Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug im Rahmen des Gutachtens automatisch der richtigen Gruppe zu. Die exakte Eingruppierung für über 40.000 Modelle finden Sie in der kostenpflichtigen Eurotax-Schwacke-Tabelle unter schwacke.de. Als Faustregel gilt: Je größer und leistungsstärker das Fahrzeug, desto höher die Gruppe.

Nein – die Nutzungsausfallentschädigung setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert oder bei Totalschaden ersetzt wird. Wer fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnet, ohne zu reparieren, hat keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.

Ja, anteilig. Wenn Sie zu 30 % am Unfall mitschuldig sind, werden auch die Nutzungsausfallentschädigung und andere Schadenspositionen um 30 % gekürzt. Das ist ein Vorteil gegenüber einem Mietwagen, bei dem Sie in diesem Fall 30 % der Kosten selbst tragen müssten.

In der Regel nicht. Für Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zur Freizeitnutzung dienen – Oldtimer, Wohnmobile, Motorräder nur für Wochenendausflüge, Quads – besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Motorräder, die täglich für den Arbeitsweg genutzt werden, sind ausgenommen.

Bei Totalschaden wird die Wiederbeschaffungsdauer zugrunde gelegt – üblicherweise 10 bis 14 Tage. Hinzu kommen die Erstellungsdauer des Gutachtens sowie eine angemessene Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen. Einzelne Gerichte haben auch Zeiträume von über 20 Tagen anerkannt. Wichtig: Sie müssen die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb von 6 Monaten nachweisen.

Beide Optionen muss die gegnerische Versicherung übernehmen – Sie haben die freie Wahl. Der Nutzungsausfall (Geld) ist einfacher abzuwickeln und bei Teilschuld vorteilhafter. Ein Mietwagen bietet direkte Mobilität, erzeugt aber Aufwand und kann bei ungeklärter Schuldfrage zu Eigenanteilen führen.