Nutzungsausfalltabelle
Tagessatz je Fahrzeugklasse
23–175€
Entschädigungsgruppen PKW
11
Fahrzeugmodelle erfasst
40k+
Was ist Nutzungsausfall?
Nach einem Unfall, den Sie nicht verschuldet haben, steht Ihr Auto in der Werkstatt oder muss ersetzt werden. Diese Zeit ohne Fahrzeug ist kein bloßes Ärgernis – sie ist ein ersatzpflichtiger Vermögensschaden nach deutschem Schadensersatzrecht.
Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, Ihnen für jeden Ausfalltag einen festen Tagessatz zu zahlen. Die Grundlage dafür bildet die Eurotax-Schwacke-Tabelle (auch: Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle), in der jedes Fahrzeugmodell einer von elf Entschädigungsgruppen zugeordnet wird.
Wichtig: Sie können frei wählen zwischen Nutzungsausfallentschädigung (Geld) und der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Beides ist gleichwertig und muss von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Sie haben den Unfall nicht selbst verursacht (bei Teilschuld anteiliger Anspruch)
- Das Fahrzeug ist so beschädigt , dass es nicht mehr sicher genutzt werden kann
- Nutzungswille: Sie hätten das Fahrzeug genutzt, wenn es fahrbereit wäre
- Kein nutzbarer Zweitwagen steht zur Verfügung (außer nachweislich anderweitig belegt)
- Das Fahrzeug wird tatsächlich repariert oder ersetzt (keine fiktive Nutzungsausfallentschädigung ohne Reparatur)
Nutzungsausfalltabelle PKW
Die Tabelle enthält über 40.000 Fahrzeugmodelle in 11 Gruppen (A bis L). Ihr Kfz-Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug automatisch der richtigen Gruppe zu und dokumentiert dies im Gutachten.
| Gruppe | Tagessatz | Beispielmodelle (Richtwert) |
|---|---|---|
| A | 23 € | Ford Ka, Renault Twingo, Smart fortwo, Fiat 500 |
| B | 29 € | VW Polo, Opel Corsa, Nissan Micra, Seat Ibiza |
| C | 35 € | Ford Focus, Honda Civic, Mercedes A140, Skoda Fabia |
| D | 38 € | VW Passat, Volvo S40, Opel Astra, Toyota Corolla |
| E | 43 € | BMW 318i, Opel Vectra, Renault Scenic, Peugeot 407 |
| F | 50 € | Audi A4, Mercedes C 180, Toyota Avensis, VW Tiguan |
| G | 59 € | Audi A6, Ford Galaxy, BMW 520i, Mercedes E 200 |
| H | 65 € | Jaguar S-Type, Mercedes SLK, Volvo V70, BMW 5er |
| J | 79 € | BMW X5, Porsche Boxster, Jaguar XJ6, Audi Q7 |
| K | 119 € | BMW M3, Mercedes CLK Coupé, Porsche 911 Carrera |
| L | 175 € | Jaguar XKR Coupé, Mercedes SL, Porsche 911 Turbo |
Abstufung nach Fahrzeugalter
Je älter das Fahrzeug, desto geringer fällt die Entschädigung aus – die Rechtsprechung sieht eine Rückstufung vor, die Ihr Sachverständiger automatisch berücksichtigt.
Volle Gruppe gemäß Schwacke-Tabelle – kein Abzug
Rückstufung um eine Gruppe (z. B. F → E)
Rückstufung um zwei Gruppen oder nur Vorhaltekosten (Steuer, Stellplatz)
Beispielrechnung: Ihr 7 Jahre alter Audi A4 (Gruppe F, 50 €/Tag) steht 10 Tage in der Werkstatt. Durch die Altersabstufung gilt Gruppe E (43 €/Tag). Ihre Entschädigung: 10 × 43 € = 430 €.
So berechnet sich Ihr Nutzungsausfall
Fahrzeug: Audi A4 · 7 Jahre alt · 10 Tage Reparatur
- Eingruppierung in Schwacke-Tabelle → Gruppe F (50 €/Tag)
- Fahrzeug über 5 Jahre alt → Abstufung um 1 Gruppe → Gruppe E (43 €/Tag)
- Reparaturdauer laut Gutachten → 10 Ausfalltage
- Antrag bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung stellen
Nutzungsausfalltabelle Motorrad
Auch für Motorräder, die als Hauptfortbewegungsmittel genutzt werden, besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Eingruppierung erfolgt nach der Motorleistung in 9 Gruppen.
- Nur bei Nutzung als Hauptfortbewegungsmittel – nicht für Freizeitfahrzeuge
| Gruppe | Motorleistung | Tagessatz |
|---|---|---|
| 1 | bis 50 ccm | 10 € |
| 2 | bis 80 ccm | 15 € |
| 3 | bis 7 kW | 20 € |
| 4 | bis 13 kW | 22 € |
| 5 | bis 20 kW | 25 € |
| 6 | bis 37 kW | 30 € |
| 7 | bis 57 kW | 45 € |
| 8 | bis 72 kW | 55 € |
| 9 | ab 72 kW oder 1.000 ccm | 65 € |
Wie lange gilt der Anspruch?
Anspruch beginnt ab Unfall und läuft bis zur Fertigstellung der Reparatur. Typisch: 10–14 Tage. Bei Verzögerung durch die Werkstatt ist ein Reparaturablaufplan erforderlich.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer (meist 10–14 Tage, plus Überlegungsfrist von 1–3 Tagen). In manchen Fällen bis zu 20+ Tage möglich. Nachweis der Neubeschaffung innerhalb von 6 Monaten erforderlich.
Sie sind verpflichtet, auf eine zügige Begutachtung und Reparatur hinzuwirken. Vermeidbare Verzögerungen gehen zu Ihren Lasten.
So beantragen Sie die Entschädigung
Kfz-Sachverständigen beauftragen
Ein unabhängiger Gutachter ermittelt Schaden, Reparaturdauer und – automatisch – Ihre Nutzungsausfallgruppe. Die Gutachterkosten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.
Unterlagen zusammenstellen
Sie benötigen: Personalangaben, Fahrzeugdaten, Unfalldatum, Erklärung zum Nutzungswillen und Reparaturnachweis der Werkstatt.
Antrag bei der Haftpflichtversicherung
Das Anschreiben richtet sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ein formloses Schreiben genügt. Bei Problemen empfiehlt sich ein Anwalt.
Geld ist nicht zweckgebunden
Die ausgezahlte Nutzungsausfallentschädigung müssen Sie nicht für die Reparatur verwenden – Sie können frei darüber verfügen.
Nutzungsausfall – was Geschädigte wissen müssen
Was ist Nutzungsausfall?
Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, kann bei der gegnerischen Versicherung die sogenannte Nutzungsausfallpauschale beantragen. Das gilt, solange das eigene Fahrzeug nicht benutzt werden kann, weil es nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist und repariert werden muss. Ebenso bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. Bei einer Teilschuld am Unfall besteht ein anteiliger Anspruch.
Welche Nutzungsausfallgruppe hat mein Fahrzeug?
Ihr Kfz-Sachverständiger ordnet Ihr Fahrzeug im Rahmen des Gutachtens automatisch der richtigen Gruppe zu. Die exakte Eingruppierung für über 40.000 Modelle finden Sie in der kostenpflichtigen Eurotax-Schwacke-Tabelle unter schwacke.de. Als Faustregel gilt: Je größer und leistungsstärker das Fahrzeug, desto höher die Gruppe.
Kann ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung geltend machen?
Nein – die Nutzungsausfallentschädigung setzt voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert oder bei Totalschaden ersetzt wird. Wer fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnet, ohne zu reparieren, hat keinen Anspruch auf Nutzungsausfall.
Besteht Nutzungsausfallanspruch auch bei Teilschuld?
Ja, anteilig. Wenn Sie zu 30 % am Unfall mitschuldig sind, werden auch die Nutzungsausfallentschädigung und andere Schadenspositionen um 30 % gekürzt. Das ist ein Vorteil gegenüber einem Mietwagen, bei dem Sie in diesem Fall 30 % der Kosten selbst tragen müssten.
Gilt die Tabelle auch für Oldtimer oder Freizeitfahrzeuge?
In der Regel nicht. Für Fahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zur Freizeitnutzung dienen – Oldtimer, Wohnmobile, Motorräder nur für Wochenendausflüge, Quads – besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Motorräder, die täglich für den Arbeitsweg genutzt werden, sind ausgenommen.
Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich bei Totalschaden?
Bei Totalschaden wird die Wiederbeschaffungsdauer zugrunde gelegt – üblicherweise 10 bis 14 Tage. Hinzu kommen die Erstellungsdauer des Gutachtens sowie eine angemessene Überlegungsfrist von 1 bis 3 Tagen. Einzelne Gerichte haben auch Zeiträume von über 20 Tagen anerkannt. Wichtig: Sie müssen die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb von 6 Monaten nachweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsausfall und Mietwagen?
Beide Optionen muss die gegnerische Versicherung übernehmen – Sie haben die freie Wahl. Der Nutzungsausfall (Geld) ist einfacher abzuwickeln und bei Teilschuld vorteilhafter. Ein Mietwagen bietet direkte Mobilität, erzeugt aber Aufwand und kann bei ungeklärter Schuldfrage zu Eigenanteilen führen.