Schadensgutachten in Leonberg – Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger nach dem Unfall

Nach einem Unfall haben Sie das Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten – kostenlos für Sie als Unfallgeschädigter.

Was ist ein Schadensgutachten?

Nach einem Verkehrsunfall dokumentiert ein Unfallschadensgutachten alle entstandenen Schäden an Ihrem Fahrzeug – vollständig, rechtssicher und unabhängig. Es bildet die Grundlage für Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Michael Fekete erstellt Ihnen als neutraler KFZ-Sachverständiger ein anerkanntes Gutachten, das von allen deutschen Versicherungen und Gerichten akzeptiert wird – schnell, professionell und zu null Kosten für Sie.

So läuft Ihr Schadensgutachten ab

Was enthält Ihr Unfallschadensgutachten?

Ein professionelles Unfallschadensgutachten ist weit mehr als eine Auflistung von Blechschäden. Es ist ein rechtssicheres Dokument, das alle relevanten Schadenpositionen vollständig erfasst und bewertet – und damit die Grundlage für eine faire Entschädigung durch die Versicherung bildet. Michael Fekete erstellt Ihr Gutachten nach den anerkannten Standards der Schadensbegutachtung – unabhängig, präzise und gerichtsverwertbar.

Schadensdokumentation

Vollständige Erfassung aller sichtbaren und verdeckten Schäden durch Fotos, Messungen und technische Analyse.

Reparaturkosten

Detaillierte Kalkulation aller notwendigen Reparaturarbeiten – als Grundlage für die Abrechnung mit der Versicherung.

Wiederbeschaffungs- & Restwert

Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwerts sowie des Restwertes bei Totalschaden.

Nutzungsausfall

Berechnung der Ihnen zustehenden Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht genutzt werden kann.

Merkantiler Minderwert

Nachweis des bleibenden Wertverlustes Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur.

Gerichtsverwertbar

Das Gutachten ist als Beweismittel vor Gericht zugelassen und von allen Versicherungen anerkannt.

Das müssen Sie nach einem Unfall wissen

Als Unfallgeschädigter bei Fremdverschulden haben Sie das gesetzliche Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie müssen das Gutachten der Versicherung nicht akzeptieren – und Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht in eine von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt bringen.

Jetzt Unfallschadensgutachten anfragen

Für Leonberg, Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart & Umgebung

Häufige Fragen zum Schadensgutachten

Wer bezahlt das Gutachten?

Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens vollständig.

Nein. Wir kommen zu Ihnen – zu Hause, zur Werkstatt oder zum Unfallort.

In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung.

Ja, auch bei Teilschuld oder strittiger Schuldfrage kann ein unabhängiges Gutachten Ihre Position stärken.

Nein. Das Gutachten der gegnerischen Versicherung ist nicht bindend. Sie haben das Recht auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten.